Anmietung
Stellen Sie sich ein Liste mit Ihrem Wunschequiment zusammen, gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Kontaktieren Sie uns per Mail, über unser Kontaktformular oder telefonisch.
Sie können das Equipment bei uns vor Ort abholen, oder lassen es sich ganz bequem liefern!
Bei Lieferung werden fällig:
Zone 1: (bis 10km) Anlieferung / Abholung 30,00 €
Aufbau/Abbau
werden individuell berechnet
Zone 2: (10 bis 20km) Anlieferung / Abholung 55,00 €
Aufbau/Abbau
werden individuell berechnet
Zone 3: (20 bis 30 km) Anlieferung / Abholung 75,00 €
Aufbau/Abbau
werden individuell berechnet
Zone 4: (ab 30km) Preis auf Anfrage
Aufbau/Abbau
werden individuell berechnet
Je länger Sie unser Equipment mieten, desto mehr können Sie sparen!
Verleihtag | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
Faktor | 1,00 | 1,75 | 2,50 | 3,00 | 3,75 | 4,00 | 4,50 | 4,75 | 5,00 | 5,50 |
Mietpreis für mehrere Tage = Tagesmietpreis x Faktor für Anzahl der Verleihtage
Auf Anfrage auch Dauermieten für 6, 12, 18, 24 oder 30 Monate möglich!
Die Mietdauer beträgt (soweit nichts anderes ausgemacht) mindestens einen Tag. Die Mieten für Abholung, falls nicht anders vereinbart, sind grundsätzlich beim Abholen der Mietgegenstände zu entrichten. Muzik Sound & Light kann ein Depot bis in Höhe des Warenneuwertes verlangen. Dieses Depot wird bei Rückgabe zurückerstattet, unter Abzug anfälliger Defekte und einer Umtriebs Entschädigung bei verspäteter Rückgabe. Die Haftung des Mieters ist dabei nicht auf die Höhe des Depots beschränkt.
Der Mieter bestätigt mit der Unterschrift des Mietvertrages, dass er alle Geräte selbst geprüft hat. Andernfalls erkennt er die Funktionsprüfung eines Mitarbeiters von Vorsicht Musik an. Nachträglich erklärte Mängel werden nicht anerkannt.
Vorsicht Musik behält sich vor, an den Mietgegenständen Werbung in angemessener Größe anzubringen. Die Firmenlogos und Schriftzüge dürfen durch den Mieter weder entfernt noch überklebt werden.
Das Versichern der Mietgeräte samt Zubehör gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Elementarschäden ist Sache des Mieters.
Den Mitarbeitern von Muzik Sound & Light ist jederzeit Zugang zu Ihren Geräten zu gewähren.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Villingen-Schwenningen